Energieausweise für den Verkauf oder Vermietung von Immobilien

Welcher Energieausweis wird benötigt um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten?

Es wird grundsätzlich gemäß gültiger EnEV zwischen Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweis unterschieden.

 

Bedarfsausweis

Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. 

 

 

Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich aussagefähiger, da dieser unabhängig von Verbrauchszahlen die natürlich je nach dem persönlichen Nutzungsverhalten, Personenzahl und Leerstand des Wohnhauses sehr schwanken können.

 

Verbrauchsausweis

Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden.

Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch in den Mustern der Anhänge 6, 7 oder 9 der EnEV angegeben werden. Zur Ermittlung des Energieverbrauchskennwertes sind Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Quellen (beispielsweise Abrechnungen des Energielieferanten) für mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen, aus denen ein Durchschnittswert zu ermitteln ist. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Zudem sollen längere Leerstände rechnerisch angemessen berücksichtigt werden. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden.